Art. 1. Definitionen

Dieser 'Mietvertrag' wird für die Anmietung von Fahrrad(en) über Black-Bikes.com durch Het Zwarte Fietsenplan (der 'Vermieter') an Privatpersonen oder gewerbliche Unternehmen, wie z. B. Hotels (im Folgenden als 'Mieter' bezeichnet), aufgesetzt.

Art. 2. Mietgebühr

Die Mietgebühr (die 'Miete') wird gemäß der aktuellen Preisliste des Vermieters zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt. Die Preisliste wird hinterlegt und ist vom Mieter in den Geschäftsstellen des Vermieters einsehbar.

Art. 3. Zahlung

Mit der feierlichen Annahme und Durchführung des Mietvertrags stimmt der Mieter ausdrücklich den folgenden Zahlungsbedingungen zu:

  1. Zahlungsmethode: Die Miete und die zugehörigen Gebühren, wie in der Rechnung aufgeführt, sind in den Geschäftsstellen mit Debit-/Kreditkarte zu bezahlen, sofern nicht schriftlich eine alternative Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
  2. Reservierungsgebühr: Ein im Mietvertrag festgelegter Betrag wird für jedes gemietete E-Bike (€250 Kaution) und E-Cargofahrrad (€500 Kaution) auf der Kreditkarte reserviert. Diese Reservierung dient ausschließlich der Sicherung des Mietvertrags und zur Deckung eventueller Schäden. Für die Anmietung von normalen Fahrrädern, Tandems oder Lastenrädern ist keine Reservierungsgebühr erforderlich.
  3. Identitätsüberprüfung: Bei jeder Fahrradvermietung wird die Ausweisnummer des Mieters zu Dokumentationszwecken überprüft.
  4. Barzahlung: Sollte eine Zahlung mit Debit-/Kreditkarte nicht möglich sein, kann der Mieter die Zahlung in bar in der Filiale von Het Zwarte Fietsenplan/Black Bikes vornehmen.
  5. Kaution: Die vertraglich vereinbarte Kaution wird herangezogen, um alle im Rahmen des Mietvertrags vom Mieter an den Vermieter geschuldeten Beträge abzudecken.
  6. Haftungsausschluss: Der Vermieter schließt jegliche Haftung, Ansprüche und Schäden aus, die sich aus der Unmöglichkeit des Mieters ergeben, die gemieteten Fahrrad(e) zu nutzen.
  7. Stornierungsbedingungen: Bei einer Stornierung mit einer Frist von mindestens 48 Stunden hat der Mieter Anspruch auf eine volle Rückerstattung oder eine Mietgutschrift. Stornierungsanfragen sind per E-Mail an reservations@black-bikes.com zu senden.
Art. 4. Mietdauer

Die Mietdauer legt die Dauer der Fahrradvermietung fest, wobei verschiedene Bedingungen den Beginn, das Ende und mögliche Verlängerungen regeln. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Mieter die festgelegten Bedingungen einhält, um einen reibungslosen Mietvorgang zu gewährleisten.

  1. Beginn der Mietdauer: Die Mietdauer beginnt zur im Mietvertrag festgelegten Startzeit.
  2. Rückgabe des/der Fahrrads/Fahrräder: Die Mietdauer endet mit der Rückgabe des gemieteten Equipments, wie im Mietvertrag festgelegt (die 'Mietdauer'). Der Mieter ist verpflichtet, das vereinbarte Rückgabedatum und die Rückgabezeit einzuhalten.
  3. Verlängerung der Mietdauer: Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters und gegen Zahlung der entsprechenden Verlängerungsgebühren, wie in den Vertragsbedingungen festgelegt, zulässig.
  4. Frühzeitige Rückgabe: Eine vorzeitige Rückgabe des/der Fahrrads/Fahrräder beendet den Mietvertrag, berechtigt den Mieter jedoch nicht zu einem Preisnachlass oder einer Rückerstattung der vertraglichen oder verlängerten Miete.
  5. Rückgabefrist: Der Mieter hat das/die Fahrrad(e) spätestens zum im Mietvertrag angegebenen Datum zurückzugeben.
  6. Nicht rechtzeitige Rückgabe: Wenn die Mietdauer oder die vereinbarte Verlängerung abläuft, ohne dass das/die Fahrrad(e) in den Geschäftsstellen des Vermieters zurückgegeben wurde(n), gilt die Mietdauer als fortlaufend, bis das/die Fahrrad(e) vom Mieter zurückgegeben oder vom Vermieter abgeholt werden. Verlängerungsgebühren sind im Voraus an einem der Black Bikes-Verleihschalter zu entrichten.
  7. Außergerichtliche Kündigung: Ungeachtet der oben genannten Bedingungen ist der Vermieter im Falle einer Nicht-Rückgabe berechtigt, den Mietvertrag außergerichtlich zu kündigen. Der Vermieter kann das/die Fahrrad(e) umgehend zurückfordern oder an jedem Ort in Besitz nehmen, gegen die in den Vertragsbedingungen festgelegten Gebühren. Diese Befugnis gilt auch, wenn der Mieter gegen bestimmte Klauseln oder Bedingungen des Mietvertrags verstößt.
Art. 5. Nutzungsvereinbarung für das Fahrrad

In der Festlegung der Nutzungsparameter werden die vertraglichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten des Mieters hinsichtlich des sachgemäßen Gebrauchs und der Pflege des gemieteten Fahrrads definiert. Die hierin festgelegten Bestimmungen bilden den rechtlichen Rahmen für das Verhalten des Mieters während der Mietdauer.

  1. Normaler und sachgemäßer Gebrauch: Das/die Fahrrad(e) dürfen ausschließlich von den im Mietvertrag angegebenen Personen auf normale und sachgemäße Weise genutzt werden.
  2. Zustand bei Rückgabe: Der Mieter hat das/die Fahrrad(e) in den Geschäftsstellen in einem sauberen, vollständigen und unversehrten Zustand zurückzugeben.
  3. Umgang und Pflege: Der Mieter muss das/die Fahrrad(e) sorgfältig und sachgemäß behandeln, um deren ordnungsgemäße Funktion und Zustand sicherzustellen.
  4. Verlustvermeidung: Der Mieter ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl des/der Fahrrads/Fahrräder während der Mietdauer zu verhindern.
  5. Eingeschränkte Bereiche: Das/die Fahrrad(e) dürfen nicht an Stränden oder in Dünengebieten genutzt werden, es sei denn, es sind asphaltierten oder gepflasterte Straßen vorhanden.
  6. Einzelbenutzung: Normale Fahrräder und E-Bikes dürfen nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden, außer wenn ein Säugling in einem Black Bikes Kindersitz untergebracht wird. Das Lastenfahrrad und das Cargo-E-Bike dürfen ausschließlich zum Transport von Kindern verwendet werden.
Art. 6. Schäden, Verlust und Diebstahl

Bei der Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Schäden, Verlust und Diebstahl ist es wichtig, die Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen in diesen Fällen darzulegen:

  1. Haftung für Schäden, Diebstahl und Verlust: Eine verpflichtende Garantie gegen Schäden und Diebstahl ist pro Fahrrad in jedem Mietvertrag enthalten. Der Mieter haftet für alle Schäden, Diebstähle oder Verluste des/der gemieteten Fahrrads/Fahrräder und dessen Komponenten, wie Ketten, Batterie, Ladegerät, Display, Schlösser und Schlüssel, während der Mietdauer, bis zu einem vom Vermieter gemäß den geltenden Vorschriften festgelegten Betrag.
  2. Garantieabdeckung: Wir bieten eine verpflichtende Garantieabdeckung, die ausschließlich für das/die Fahrrad(e) selbst gilt. Folgende Fälle finden Anwendung:
    1. Wenn das Fahrrad nicht vorhanden ist, aber die Schlüssel übergeben werden: Es gilt ein Selbstbehalt von €100 für normale Fahrräder und €330 für Lastenräder, Tandems und E-Bikes. Für das Cargo-E-Bike beträgt der Selbstbehalt €850. Zusätzliche Zubehörteile und Schlösser an den Fahrrädern werden gesondert berechnet.
    2. Wenn das Fahrrad nicht vorhanden ist und beide Schlüssel nicht vorgelegt werden können, muss der Mieter den Vermieter mit einem Betrag entschädigen, der dem Ersatzwert des/der Fahrrads/Fahrräder entspricht. Die Kosten betragen €430 für ein normales Fahrrad und €1430 für ein Sonderfahrrad (Lastenrad, Tandem oder E-Bike), mit zusätzlichen €70 für die Schlösser. Für das Cargo-E-Bike betragen die Kosten €4850 für das Fahrrad und €150 für die Schlösser.
    3. Wenn das Fahrrad ohne Schlüssel zurückgegeben wird: Der Mieter muss einen Selbstbehalt von €50 für ein normales Fahrrad, Tandem oder Lastenrad und €100 für ein E-Bike oder Cargo-E-Bike zahlen.
    4. Zubehör wie Kindersitze (vorne €110 und hinten €130), Helme (€40) und Gepäckträger mit Körben (€50) sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Sollten diese Teile nicht zurückgegeben werden, haftet der Mieter für die zusätzlichen Kosten. Werden die Fahrräder beschlagnahmt und an den Vermieter zurückgegeben, wird dem Mieter die gezahlte Entschädigung, abzüglich etwaiger ausstehender Gebühren, erstattet.
  3. Haftung und Schäden: Das/die Fahrrad(e) sind gegen Schäden versichert, jedoch nicht gegen Haftungsansprüche. Sollte der Mieter den Vermieter nicht entschädigen, wird der Fall an ein internationales Inkassobüro übergeben. Diese Drittpartei wird im Namen des Vermieters international Forderungen eintreiben. Alle durch diese Drittpartei entstehenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, mindestens €750 pro Fahrrad, zusätzlich zu den Kosten für den Ersatz des/der Fahrrads/Fahrräder, des Kettenschlosses und etwaiger ausstehender Gebühren.
Art. 7. Kosten während der Mietdauer

Der Mieter trägt die Verantwortung für alle Gebühren, Tarife und Steuern, die mit dem/den gemieteten Fahrrad(en) verbunden sind. Ebenso gehen alle Kosten, die durch die Nutzung des/der Fahrrads/Fahrräder entstehen, zu Lasten des Mieters, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausgaben für Lagerung, Wartung und Reparaturen.

Art. 8. Umgang mit personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten des Mieters, wie im Mietvertrag aufgeführt, werden vom Vermieter in Übereinstimmung mit dem niederländischen Datenschutzgesetz (Wet Bescherming Persoonsgegevens) verarbeitet. Diese Verarbeitung ist unerlässlich, damit der Vermieter den Vertrag effektiv ausführen, optimale Dienstleistungen anbieten und den Mieter umgehend mit Produktinformationen und personalisierten Angeboten versorgen kann. Etwaige Einwände des Mieters gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten für Direktwerbung werden vom Vermieter respektiert und beachtet.

Art. 9. Haftung des Vermieters

Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch den illegalen, unsachgemäßen oder fahrlässigen Gebrauch des/der Fahrrads/Fahrräder durch den Mieter verursacht werden. Außerdem haftet der Vermieter, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, nicht für Schäden, die sich aus:

  1. Verborgene Mängel am Equipment, unabhängig von der Ursache.
  2. Diebstahl, Verlust, Beschädigung, Beschlagnahme oder Einziehung des/der Fahrrads/Fahrräder.
Art. 10. Unternehmensidentifikation

(Handelsregister) KvK Amsterdam Registrierung: 50.11.75.80 (Umsatzsteuer) USt-Nummer: NL 82.25.60.264.B01 IBAN: NL13INGB0652635768

Art. 11. Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen der Niederlande und werden durch diese geregelt.