Dieser "Mietvertrag" wird für die Vermietung von Fahrrädern über Black-Bikes.com durch Het Zwarte Fietsenplan (der "Vermieter") an Privatpersonen oder gewerbliche Unternehmen, wie Hotels (nachfolgend "Mieter"), erstellt.
Art. 2. MietpreisDie Miete (die "Mietgebühr") wird gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preisliste des Vermieters festgelegt. Die Preisliste wird beim Vermieter hinterlegt und kann vom Mieter in den Filialen eingesehen werden.
Art. 3. ZahlungMit der Annahme und Ausführung dieses Mietvertrags erklärt sich der Mieter ausdrücklich mit den folgenden Zahlungsbedingungen einverstanden:
- Zahlungsmethode: Die Miete und etwaige Zusatzkosten, wie in der Rechnung angegeben, sind per Debit-/Kreditkarte in den Filialen zu zahlen, sofern keine andere schriftliche Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
- Reservierungskaution: Die Reservierungskaution ist eine temporäre Vorautorisierung (Reservierung) auf der Kreditkarte des Mieters und wird nur im Falle von Schäden oder Verstößen gegen die Mietvertragsbedingungen für jedes E-Bike (€250 Kaution) und E-Lastenrad (€500 Kaution) belastet. Diese Reservierung dient ausschließlich der Sicherung der Miete und Deckung eventueller Schäden. Für normale Fahrräder, Tandems oder Lastenräder ist keine Reservierungskaution erforderlich.
- Ausweisprüfung: Bei jeder Fahrradvermietung wird die Ausweisnummer des Mieters zu Dokumentationszwecken überprüft.
- Bargeldzahlung: Ist eine Zahlung per Kredit-/Debitkarte nicht möglich, kann der Mieter im Geschäft von Het Zwarte Fietsenplan/Black Bikes bar zahlen.
- Garantie: Die vertraglich vereinbarte Garantie ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr, die Schäden oder Diebstahl (mit Selbstbeteiligung) abdeckt und auf alle vom Mieter geschuldeten Beträge aus dem Mietvertrag angerechnet wird.
- Haftungsausschluss: Der Vermieter lehnt jegliche Haftung, Ansprüche und Schäden ab, die durch die Unmöglichkeit der Nutzung des gemieteten Fahrrads durch den Mieter entstehen.
- Stornierungsbedingungen: Bei Stornierungen mit mindestens 48 Stunden Vorlaufzeit hat der Mieter Anspruch auf volle Rückerstattung oder Gutschrift. Stornierungsanfragen müssen per E-Mail an reservations@black-bikes.com eingereicht werden.
Die Mietdauer beschreibt den Zeitraum der Fahrradvermietung. Verschiedene Bedingungen regeln den Beginn, das Ende und mögliche Verlängerungen. Es ist wichtig, dass der Mieter die festgelegten Bedingungen einhält, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
- Beginn der Mietdauer: Die Mietdauer beginnt zum im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt.
- Rückgabe des Fahrrads: Die Mietdauer endet mit der Rückgabe des gemieteten Fahrrads, wie im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad am vereinbarten Rückgabedatum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.
- Verlängerung der Mietdauer: Eine Verlängerung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters und gegen Zahlung der entsprechenden Verlängerungsgebühren möglich.
- Vorzeitige Rückgabe: Eine vorzeitige Rückgabe beendet den Mietvertrag, berechtigt jedoch nicht zu einer Erstattung oder Ermäßigung der vertraglich vereinbarten oder verlängerten Mietdauer.
- Rückgabefrist: Der Mieter muss das Fahrrad spätestens am im Mietvertrag angegebenen Datum zurückgeben.
- Nicht-Rückgabe: Wird das Fahrrad nach Ablauf der Miet- oder Verlängerungszeit nicht an den Vermieter zurückgegeben, läuft die Mietzeit weiter, bis das Fahrrad zurückgegeben oder vom Vermieter abgeholt wird. Verlängerungsgebühren sind im Voraus in einer der Black Bikes-Filialen zu zahlen.
- Außergerichtliche Kündigung: Bei Nicht-Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag außergerichtlich zu kündigen und das Fahrrad unverzüglich zurückzufordern oder einzuziehen. Dies gilt auch bei Vertragsverstößen des Mieters.
- Höhere Gewalt: Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeiten der Bereitstellung des Fahrrads infolge höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Streiks, Unruhen, behördliche Auflagen). In solchen Fällen können nach Ermessen des Vermieters alternative Lösungen oder Rückerstattungen angeboten werden.
Die folgenden Bestimmungen regeln die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Mieters bei Nutzung und Pflege des Fahrrads während der Mietdauer.
- Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Das Fahrrad darf nur bestimmungsgemäß und von den im Vertrag angegebenen Personen genutzt werden.
- Rückgabezustand: Das Fahrrad muss sauber, vollständig und in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem es empfangen wurde.
- Handhabung und Pflege: Das Fahrrad ist sorgsam und angemessen zu behandeln.
- Verlustverhütung: Der Mieter ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um Verlust, Beschädigung oder Diebstahl zu verhindern.
- Beschränkte Nutzung: Das Fahrrad darf nicht an Stränden oder in Dünen genutzt werden, sofern keine befestigten Wege vorhanden sind.
- Einzelpersonennutzung: Normale Fahrräder und E-Bikes dürfen nur von einer Person genutzt werden (Kindersitz ausgenommen). Lastenräder und E-Lastenräder dürfen nur für den Kindertransport verwendet werden.
Im Falle von Schäden, Verlust oder Diebstahl gelten folgende Regelungen:
- Haftung für Schäden, Diebstahl und Verlust: Eine obligatorische Garantie gegen Schäden und Diebstahl ist in jedem Mietvertrag enthalten. Diese Garantie ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Der Mieter haftet für Schäden, Diebstahl oder Verlust des Fahrrads und seiner Komponenten (z.B. Ketten, Akku, Ladegerät, Schloss, Schlüssel) während der Mietdauer, bis zu einem vom Vermieter festgelegten Betrag.
- Garantieabdeckung: Die Garantie gilt ausschließlich für das Fahrrad selbst. Folgende Situationen sind geregelt:
- Ist das Fahrrad nicht vorhanden, die Schlüssel aber vorhanden: Selbstbeteiligung €100 (normales Fahrrad) bzw. €330 (Lastenrad, Tandem, E-Bike). Für das E-Lastenrad €850. Zubehör und Schlösser werden zusätzlich berechnet.
- Ist das Fahrrad und die Schlüssel nicht vorhanden: Der Mieter schuldet den Wiederbeschaffungswert. €430 für ein normales Fahrrad, €1430 für ein Spezialrad (Lastenrad, Tandem, E-Bike) plus €70 für die Schlösser. Für das E-Lastenrad €4850 für das Rad und €150 für die Schlösser.
- Wird das Fahrrad ohne Schlüssel zurückgegeben: Selbstbeteiligung €50 (normales Fahrrad, Tandem, Lastenrad), €100 (E-Bike, E-Lastenrad).
- Zubehör wie Kindersitze (vorne €110, hinten €130), Helme (€40) und Frontgepäckträger mit Korb (€50) sind nicht abgedeckt. Akku (€700), Ladegerät (€250), Display (€150), Adapter (€70), Scheibenschloss (€30) sind ebenfalls nicht abgedeckt. Werden diese nicht zurückgegeben, haftet der Mieter für die Kosten. Bei Rückgabe nach Beschlagnahmung wird die gezahlte Entschädigung abzüglich etwaiger Mietgebühren erstattet.
- Haftung und Schäden: Das Fahrrad ist gegen Schäden, nicht aber gegen Haftpflicht versichert. Bei Zahlungsverzug wird der Fall an ein internationales Inkassobüro übergeben. Alle dabei entstehenden Kosten (mindestens €750 pro Fahrrad) trägt der Mieter zusätzlich zu Ersatz- und Mietkosten.
Der Mieter ist für alle Gebühren, Tarife und Steuern im Zusammenhang mit dem Fahrrad verantwortlich. Ebenso trägt der Mieter sämtliche Kosten, die durch Nutzung, Lagerung, Wartung oder Reparatur entstehen.
Bußgelder und Strafen: Der Mieter haftet vollumfänglich für Bußgelder, Strafen und Verwaltungskosten, die während der Mietdauer durch illegale oder unsachgemäße Nutzung entstehen. Der Vermieter ist berechtigt, diese über die Kredit-/Debitkarte oder gesondert in Rechnung zu stellen.
Art. 8. Umgang mit personenbezogenen DatenPersonenbezogene Daten des Mieters werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und geltender nationaler Datenschutzgesetze ausschließlich zur Vertragserfüllung, Kundenservice und Direktmarketing verarbeitet. Der Mieter kann jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen.
Art. 9. Haftung des VermietersDer Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch illegale, unsachgemäße oder fahrlässige Nutzung des Fahrrads durch den Mieter entstehen. Sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters vorliegt, ist jegliche Haftung für folgende Fälle ausgeschlossen:
- Versteckte Mängel am Fahrrad, gleich welcher Ursache.
- Diebstahl, Verlust, Beschädigung, Beschlagnahmung oder Einziehung des Fahrrads.
(Handelsregister) KvK Amsterdam: 50.11.75.80
(Umsatzsteuer) USt-ID: NL 82.25.60.264.B01
IBAN: NL13INGB0652635768
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen niederländischem Recht.
Alternative Streitbeilegung (ADR): Im Streitfall verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine gütliche Einigung durch Verhandlung oder Mediation anzustreben. Sollte dies scheitern, ist das zuständige Gericht in Amsterdam, Niederlande, zuständig.